Mietwagenärger, na und? Beschwerdegründe mit geringen Erfolgsaussichten

Mietwagenärger, na und? Beschwerdegründe mit geringen Erfolgsaussichten

Wer einen Mietwagen für den Urlaub bucht, bleibt flexibel und mobil. Doch nicht immer verläuft die Anmietung wie geplant. Jungfahrergebühren, kostenpflichtige Tankfüllungen, Fahrzeugkategorien oder Kreditkartenpflicht – böse Überraschungen lauern überall, können aber ganz leicht vermieden werden. Das Vergleichsportal Mietwagen-Auskunft.de bietet seinen Kunden hierfür eine ausführliche Beratung übers Telefon an. Das Unternehmen erklärt außerdem, auf was man achten muss und welche Beschwerden im Nachhinein auf wenig offene Ohren stoßen:

Beim örtlichen Vermieter herrscht Kreditkartenpflicht für die Hinterlegung einer Kaution. Die Kreditkarte muss auf den Fahrernamen ausgestellt sein, andernfalls kann das Fahrzeug nicht übergeben werden. Eine Erstattung des Mietpreises ist oft nur auf dem Kulanzweg möglich.

Vor Ort gebuchte Zusatzleistungen, wie zum Beispiel Versicherungen sind optional und werden direkt vom Vermieter abgerechnet. Derartige Belastungen können nach Einwilligung in den Mietvertrag am Urlaubsort nicht erstattet werden.

Einige Vermieter verlangen bei Anmietung die Bezahlung der ersten Tankfüllung (Rückgabe erfolgt leer). Ein voller Tank wird vom Vermieter direkt der Kreditkarte belastet. Bleibt bei Rückgabe Benzin übrig, wird dieses nicht gutgeschrieben. Achtung: Preise für Benzin können vom marktüblichen Preis abweichen.

Mietwagen-Auskunft.de garantiert keine Fahrzeugmodelle, sondern ausschließlich Fahrzeugkategorien. Ist die gebuchte Klasse vor Ort nicht verfügbar, wird der Vermieter in der Regel eine höherwertige Kategorie anbieten. Im Gegensatz zum Aufpreis für das Upgrade, können höhere Spritkosten nicht erstattet werden.

Sofern sich der Anmiet- und Abgabeort voneinander unterscheiden, kann vor Ort eine Gebühr für die Einwegmiete anfallen. Auch Grenzfahrten in andere Länder können mit einem Aufpreis verbunden sein. Diese Gebühren sind in den Mietbedingungen nachzulesen und werden erst vom Vermieter berechnet.

Kunden sollten sich an die gebuchte Abholzeit halten. Die lokalen Vermieter sind nicht verpflichtet den Mietwagen darüber hinaus zurück zu halten. Ein Anrecht auf Rückerstattung des Mietpreises besteht nicht. Bei Flugverspätungen, müssen sich Kunden an die jeweilige Fluggesellschaft wenden. Eine Abholung bzw. Rückgabe außerhalb der Öffnungszeiten des Vermieters ist gegebenenfalls gegen Aufpreis möglich. Zusatzkosten gelten gemäß den Mietbedingungen.

Die Bereitstellung des Fahrzeuges am gebuchten Hotel kann beim Vermieter angefragt werden. Es können zusätzliche Gebühren anfallen, welche nicht automatisch in den Fahrzeugpreis eingerechnet werden.

Einige Vermieter verlangen vor Ort den Abschluss einer Zusatzversicherung für Fahrer, die ein gewisses Alter nicht überschreiten. Diese sogenannte Jungfahrergebühr wird pro Tag verrechnet und kann sehr teuer ausfallen. Genauere Information sind den Mietbedingungen zu entnehmen.

Vorab gebuchte Extras, wie Kindersitze, Navigationsgeräte oder Zusatzfahrer werden erst bei Anmietung vom Vermieter vor Ort belastet.
Wer sich unsicher ist, ob und welche der oben genannten Situation zutreffend sein könnte, der kann sich jederzeit an die Mitarbeiter von Mietwagen-Auskunft.de wenden. Unter der kostenfreien Nummer 0800 / 55 11 400 gibt das Team montags bis freitags von 9 bis 20 Uhr sowie sonntags von 12 bis 20 Uhr gerne umfassende Auskünfte.

Weitere Infos unter: http://www.mietwagen-auskunft.de/

Das Münchner Mietwagen-Portal bietet einen schnellen, einfachen und kostenlosen Preisvergleich von zahlreichen Autovermietungen weltweit. Mietwagen-Auskunft schafft für den Nutzer Transparenz in einer unüberschaubaren Flut von Mietwagen-Angeboten und bietet seinen Kunden ein breites Angebot zu äußerst günstigen Preisen. Mietwagen-Auskunft.de begann im Jahr 2007 sich in Zusammenarbeit mit der Organisation Naturefund für den Klimaschutz einzusetzen.

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