Herbstliche Roadtrips: Mit dem Auto in die Ferien

ARAG Experten mit Tipps zur Autoreise im Herbst

Herbstliche Roadtrips: Mit dem Auto in die Ferien

Rund 41 Prozent aller Deutschen verreisen am liebsten mit dem Auto. Und auch wenn tatsächlich die meisten in unserer schönen Heimat bleiben, zieht es doch fast vierzig Prozent der Urlauber ins europäische Ausland. Aktuell ist für den Trip allerdings einiges mehr zu beachten als noch im Sommer. ARAG Experten weisen auf die wichtigsten Aspekte hin.

Von Indian Summer bis Wintertraum

Der Herbst kann auch in unseren Breiten mit allem aufwarten: Während hier und da noch Temperaturen sogar über 20 Grad zu erhaschen sind, kann man in den höheren Lagen durchaus auch auf Schnee stoßen. Und sowohl Nebel als auch die tiefstehende Sonne sind typisch für diese Monate und fordern vom Fahrer besondere Aufmerksamkeit. Umso mehr sollte der Wagen vor dem Roadtrip überprüft und fit gemacht werden. Neben sauberen Scheiben, dem klassischen Check von Luftdruck, Öl, Wasser und Wischwasser, raten die ARAG Experten je nach Ziel auch einen Wechsel auf Winterreifen in Betracht ziehen. Wer ganz sicher sein will, hat sogar Schneeketten an Bord. So ist zum Beispiel in den Alpen bereits in den ersten Herbstwochen mit Schnee zu rechnen und damit durchaus auch mit Passstraßen, die nur mit Schneeketten befahren werden dürfen.

Reisefreiheit aktuell eingeschränkt

Geduld ist aber nicht nur bei möglicherweise notwendigen Umwegen gefragt, sondern unter Umständen auch an den Grenzübergängen. Denn seit Mitte September wird derzeit wieder an allen deutschen Binnengrenzen kontrolliert. Während die Kontrollen bereits während der Fußball-Europameisterschaft an den Landesgrenzen zu Österreich, Schweiz, Polen und Tschechien stattfanden, wurde der Zeitraum laut ARAG Experten nun erstens um zunächst weitere sechs Monate verlängert und der Einsatz zweitens umfassend ausgeweitet auf Frankreich, Luxemburg, Niederlande, Belgien und Dänemark. Und auch, wenn Urlauber nur mit stichprobenartigen Kontrollen rechnen müssen, ein gültiger Personalausweis oder Reisepass sollte griffbereit sein. Die ARAG Experten erinnern zudem daran, dass die Schweiz nicht zur Europäischen Union (EU) gehört und somit internationale Zollbestimmungen einzuhalten sind.

Egal, ob In- oder Ausland: Vorsicht, Langfinger!

Wer im Ausland unterwegs ist, macht sich oft auch Gedanken um sein Gefährt. So sind unter anderem Italien, Tschechien, aber auch Schweden und Frankreich immer die traurigen Spitzenreiter, wenn es um Autodiebstahl geht. Um damit konfrontiert zu sein, muss man allerdings entgegen vieler Klischees und vorgefasster Meinungen nicht erst die Grenzen übertreten. Denn Deutschland holt laut ARAG Experten auf: Laut einer aktuellen Erhebung wird in Berlin alle zwei Stunden ein Auto gestohlen und auch Nordrhein-Westfalen ist in der Statistik ganz vorne dabei. Um zwanzig Prozent ist die Quote seit 2022 gestiegen; insgesamt gab es hierzulande im vergangenen Jahr mehr als 14.500 Diebstähle von Pkw.

Wie kann man Diebstahl vermeiden?

Hundertprozentig vor Autodiebstahl schützen kann man sich weder zu Hause noch im Ausland. Dennoch kann man Autodieben das Leben schwer machen. So sollte der Wagen möglichst nicht in dunklen Ecken abgestellt werden, sondern in Parkhäusern oder zumindest in gut beleuchteten Straßen. Auch bei kurzen Stopps, bei denen man sich gar nicht weit vom Fahrzeug entfernt, sollte der Schlüssel immer mitgenommen und der Wagen verriegelt werden. Selbst wenn der Pkw nicht gleich gestohlen wird: Auch ein aufgebrochenes Auto und der Diebstahl von Inhalten sorgen für Ärger. Daher raten die ARAG Experten, weder Gepäck noch Wertgegenstände im Auto zu lassen, auch wenn das Ausräumen zum Beispiel bei nur einer Zwischenübernachtung lästig erscheint. Wagenpapiere gehören natürlich nicht ins Handschuhfach oder hinter die Blende, sondern in die Brieftasche und damit an den Halter oder Fahrer.

Umgehend handeln

Ist der schlimmste Fall eingetreten, tritt zwar die Teilkasko-Versicherung für den Schaden ein, allerdings nur für das Auto selbst sowie fest verbaute Teile, nicht aber für Handtaschen & Co. Hier leistet unter Umständen die Hausratversicherung. Damit die Versicherung in Aktion treten kann, raten die ARAG Experten zu einer sofortigen Anzeige bei der Polizei sowie einer schnellen Schadensmeldung. Dafür werden das Aktenzeichen, alle Schlüssel und Fahrzeugpapiere sowie die Abmeldebescheinigung der Zulassungsstelle benötigt.

Wie umfangreich ist der Versicherungsschutz?

Wo der Versicherungsschutz überhaupt greift, hängt vom Geltungsbereich der Police ab. Meistens schließt sie das europäische Ausland sowie die außereuropäischen Regionen ein, die zur Europäischen Union gehören, wie zum Beispiel Madeira oder die Kanarischen Inseln. Zur Sicherheit sollte man dies vor einer Reise noch einmal überprüfen, ebenso wie den Schutzbrief. Denn über ihn können Ausgaben für eine Weiterreise oder den Rücktransport abgerechnet werden. Bevor man diese antritt, sollte man sie unbedingt mit der Versicherung absprechen. Andernfalls kann man eventuell auf den Kosten sitzen bleiben. Übrigens: Sollte das Auto innerhalb eines Monats wieder auftauchen, so bekommt der Halter es nur dann zurück, wenn praktischer sowie finanzieller Aufwand für die Versicherung zumutbar sind. Denn ein Rücktransport von der einen oder anderen ferneren Insel dürfte – selbst wenn sie im Geltungsbereich der EU liegt – möglicherweise als nicht verhältnismäßig eingestuft werden.

Wenn der Wagen zu Hause bleibt

Bleibt das Auto während der Ferien zu Hause auf der Straße und steht dabei nicht auf dem eigenen Grundstück, müssen Urlauber theoretisch immer damit rechnen, dass ein vorübergehendes Halteverbot für zum Beispiel eine Baustelle oder einen Umzug eingerichtet wird. Daher sollte man sich vor der Abreise beim zuständigen Ordnungs- oder Straßenverkehrsamt nach entsprechenden Vorhaben erkundigen. ARAG Experten betonen, dass auch mobile und nach der Abreise aufgebaute Schilder, von denen der Halter eigentlich gar nichts wissen kann, gültig sind. Das heißt, dass der Wagen abgeschleppt werden darf, solange eine Vorlaufzeit von drei vollen Tagen eingehalten wurde. In Ausnahmen, wie beispielsweise bei Wanderbaustellen, können sogar kürzere Fristen gelten.

Weitere interessante Informationen unter:

https://www.arag.de/reiseversicherung/reise-ratgeber/

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