Grüne Karte für Auslandreisen mit dem Auto

Grüne Karte für Auslandreisen mit dem Auto

Fast jedem Kraftfahrzeugführer ist die sog. Grüne Karte ein Begriff. In den letzten Jahren wird diese jedoch von den meisten Versicherern nur noch auf Anfrage ausgestellt. Was es damit auf sich hat, soll Ihnen die folgende Übersicht zeigen, verbunden mit einigen Tipps für Sie als motorisierter Auslandstourist.

Was ist eigentlich die Grüne Karte?

Bis zum Jahr 1965 musste sich jeder Fahrzeugführer vor Grenzübertritt speziell für das jeweilige Land haftpflichtversichern und dies auch nachweisen. Das „Grüne-Karte-Abkommen“, welchem ab diesem Zeitpunkt die meisten europäischen Länder beigetreten sind, führte zur Abschaffung der Nachweispflicht und schuf einheitliche Regelungen. Damit wurde sichergestellt, dass Verkehrsopfer nach einem Unfall mit ausländischen Fahrzeugen nach den Entschädigungsregelungen ihres Heimatlandes bedient werden. Als Versicherungsnachweis galt nun eine extra Bescheinigung der jeweiligen nationalen Autoversicherung. Diesen auf grünem Papier gedruckte Nachweis („Internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr“) musste der Fahrer bei jedem Grenzübertritt bei sich führen. Umgangssprachlich Grüne Karte genannt, war sie jahrzehntelang fester Bestandteil der Fahrzeugpapiere.
Das sog. Kennzeichenabkommen, welches 1991 in Kraft trat, brachte nochmals eine Vereinfachung für den Fahrzeugführer. Seither gilt das Kennzeichen, unter welchem das Fahrzeug im Herkunftsland zugelassen ist, als Nachweis einer Haftpflichtversicherung.

Brauche ich überhaupt noch eine Grüne Karte?

Die Antwort darauf lautet „Ja“ und „Nein“. Für Fahrten innerhalb Deutschlands benötigen Sie diesen Nachweis generell nicht, kann aber bei einem Unfall mit einem ausländischen Unfallgegner hilfreich sein.
Seit dem Kennzeichenabkommen besteht in den meisten europäischen Ländern keine Pflicht mehr zum Mitführen der Karte. Zu den Unterzeichnerstaaten gehören alle Länder der EU sowie die Schweiz, Norwegen, Island, Andorra, Kroatien und Serbien. In der Praxis hat sich jedoch gezeigt, dass bei der Unfallaufnahme immer wieder nach der Grünen Karte gefragt wird – besonders bei Reisen nach Italien und Spanien sollten Sie diese bei sich führen. Der Kosovo erkennt selbst diesen Nachweis nicht an, hier ist an der Grenze eine zusätzliche Versicherung abzuschließen.

Im Ausland auf der sicheren Seite

Neben dem Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung hat die Karte jedoch noch eine andere wichtige Funktion. Sie gibt im Schadenfall dem Unfallgegner Auskunft über die Versicherungsgesellschaft und damit eine gewisse Sicherheit. Auch die Schadenregulierung selbst wird erheblich vereinfacht. Darüber hinaus benennt sie die Adressen der Schadenregulierungsbehörden im jeweiligen Gastland.
Wie Sie sehen, hat diese Karte auch heute noch durchaus ihre Berechtigung. Im Fall der Fälle erspart Sie Ihnen viel Ärger und Stress. Die Austellung einer Grünen Karte können Sie kostenlos bei Ihrer Autoversicherung anfordern.

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