flightright rüstet auf – Reiserechtsexperte Prof. Dr. Ronald Schmid verstärkt Team

– flightright profitiert von Schmids langjähriger Expertise im Reiserecht
flightright rüstet auf - Reiserechtsexperte Prof. Dr. Ronald Schmid verstärkt Team

Berlin, 21. März 2012 – Der renommierte Reiserechtsanwalt Prof. Dr. Ronald Schmid verstärkt ab sofort das Anwaltsteam von flightright (www.flightright.de), dem Verbraucherportal für Fluggastrechte. Schmid kämpft bereits seit Jahren erfolgreich für geschädigte Reisende: So vertritt er unter anderem einen Großteil der Hinterbliebenen der Concorde-Katastrophe in Deutschland und engagiert sich in Gesellschaften für Reiserecht.

Nach seinem Jurastudium arbeitete Prof. Dr. Schmid für die Fluggesellschaft Aero Lloyd und hat jahrelange Erfahrung auf Seiten der Airlines gesammelt. Zudem engagiert sich der Reiserechtsspezialist bei der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht e.V., zu deren Gründern er gehört. Darüber hinaus schreibt Schmid regelmäßig für verschiedene Zeitschriften und ist bereits seit 1993 Mit-Herausgeber der Zeitschrift „ReiseRecht aktuell“. Daneben ist er als Experte und Gesprächspartner auf Kongressen und in diversen Medien vertreten (unter anderem WISO, Spiegel und Focus). Außerdem überarbeitet Prof. Dr. Schmid seit 2011 reiserechtsrelevante Paragraphen im Bürgerlichen Gesetzbuch und ist damit aktiv an der Rechtssprechung beteiligt.

Im November 2009 erstritt Schmid vor dem Europäischen Gerichtshof ein maßgebliches Urteil, welches die Rechte von Flugpassagieren nach Verspätungen und Ausfällen weiter stärkt. Seit der Entscheidung in Sachen Sturgeon/Condor (EuGH-Urteil C-402/07) und Böck/Air France (EuGH-Urteil C-432/07) stehen Reisenden bei einer Verspätung von mehr als drei Stunden ebenfalls Ausgleichsleistungen zu; zuvor bestand der Anspruch lediglich bei Flugannullierungen.

„Ronald Schmid verstärkt unser Team von Anwälten nicht nur durch sein fundiertes Wissen und seine langjährige Erfahrung; seine Medienpräsenz in den letzten Jahren verleiht den Vorgängen von flightright zudem noch mehr Gewicht. Davon werden unsere Kunden in Zukunft profitieren“, sagt Dr. Sven Bode, Geschäftsführer von flightright.

Prof. Dr. Schmid stellt seinerseits die Bedeutung des Verbraucherportals für Fluggastrechte heraus: „flightright übernimmt die Vertretung von Reisenden gegenüber Airlines und hilft berechtigte Ansprüche durchzusetzen. Es ist wichtig, dass Verbrauchern ein Mittel an die Hand gegeben wird, mit dem sie die ihnen zustehenden Rechte wahrnehmen können. Darum habe ich das Angebot von flightright angenommen“, so Schmid über die bevorstehenden Aufgaben.

Über flightright: flightright (www.flightright.de), das Verbraucherportal für Fluggastrechte, startete im Frühjahr 2010. Passagiere haben die Möglichkeit, Entschädigungen für verspätete oder annullierte Flüge direkt über den Entschädigungsrechner von flightright einzufordern. flightright beruft sich auf die EU-Verordnung 261/2004. Diese spricht Betroffenen von Flugausfällen und Verspätungen eine Wiedergutmachung durch die Fluggesellschaft zu. Weitere Informationen auf http://www.flightright.de

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