Ferienzeit: Gilt meine Krankenversicherung auch bei Arztbesuchen im Ausland?

Bei akuten gesundheitlichen Beschwerden sollte auch im Urlaub umgehend ein Arzt aufgesucht werden. Das kann im Ausland schon aufgrund der Sprachbarriere zu Hindernissen führen. Da in vielen Ländern das Gesundheitssystem anders geregelt ist als in Deutschland, können außerdem hohe Behandlungskosten entstehen. Deshalb ist es wichtig, sich im Zuge der Vorbereitung über die Versorgungssituation im Urlaubsland zu informieren.

Versicherungsschutz vor Reiseantritt prüfen

Der Versicherungsschutz der Krankenkassen unterscheidet sich je nach Urlaubsland. In allen Ländern der europäischen Union sowie in der Schweiz, in Island, Liechtenstein und Norwegen gilt der Versicherungsschutz über die eigene Krankenkasse. Hierfür gibt es die European Health Insurance Card (EHIC), mit welcher die Versicherung nachgewiesen werden kann. Sie befindet sich auf der Rückseite der elektronischen Gesundheitskarte.

Es gibt abweichende Regelungen für Mazedonien, Montenegro und Serbien. Für Bosnien-Herzegowina, Tunesien und die Türkei wird eine Anspruchsbescheinigung benötigt.

Liegt das Urlaubsland außerhalb von Europa, lohnt es sich, eine zusätzliche Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen.

Generell sollten immer die Rechnungen für Behandlungen im Urlaub aufgehoben werden, um sie später der Krankenkasse vorzulegen.

Kommunikation mit dem Arzt

Nicht alle Ärzte sprechen fließend Englisch und medizinische Fachbegriffe übersteigen die alltägliche Kommunikation. Für diesen Fall hat die AOK Hessen den „Sprachführer Gesundheit“ erstellt, der die wichtigsten Begriffe enthält. Außerdem gibt es eine Liste mit Beispielfragen, die der Arzt stellen könnte sowie hilfreichen Sätzen für verschiedene Situationen, wie zum Beispiel in der Apotheke. Der Sprachführer ist in 24 Sprachen erhältlich und kann auf der Webseite heruntergeladen werden.

Ebenso wichtig ist eine vollständige Reiseapotheke. Die Checkliste der AOK Hessen kann helfen, an alles zu denken.

Krankenkasse

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