Brexit: Schnell noch mal nach Großbritannien?

ARAG Experten informieren, was sich für Urlauber nach dem EU-Austritt ändern kann

Brexit: Schnell noch mal nach Großbritannien?

Ob die bergigen schottischen Highlands oder die Piers rund um den Badeort Blackpool; ob die pulsierenden Metropolen London, Birmingham und Glasgow oder die verschlafenen Kanalinseln – das Vereinigte Königreich von Großbritannien hat auch Urlaubern eine Menge zu bieten. Trotzdem tritt das Land am 29. März 2019 voraussichtlich aus der Europäischen Union (EU) aus. So hat es gestern Abend das britische Parlament beschlossen. Noch herrscht zwar Uneinigkeit darüber, welche konkreten Bedingungen für den Austritt gelten, aber Fachleute und politische Beobachter halten wietere Zugeständnisse der EU eher für unwahrscheinlich. Doch egal, ob mit oder ohne Vertrag mit der EU – für Reisende wird der Brexit Folgen haben. Welche das sein könnten, erläutern die ARAG Experten.

Einreise nach Großbritannien

Wer ins Vereinigte Königreich (engl. United Kingdom [UK] – bestehend aus England, Schottland, Wales und Nordirland) einreisen möchte, muss schon heute Grenzkontrollen mit einem gültigen Personalausweis passieren, da das UK nie Mitglied des Schengener Abkommens war. So viel ändert sich bei der Einreise also gar nicht. Künftig könnte man aber gegebenenfalls statt eines gültigen Personalausweises einen Reisepass benötigen. Es könnte sogar zusätzlich eine Visumspflicht eingeführt werden, was aber unwahrscheinlich ist. Denkbar wäre aber ein Visum für längere Aufenthalte ab 90 Tage, wovon beispielsweise Austauschschüler und Studenten betroffen wären.

Flüge von und nach Großbritannien

Sollte es einen ungeregelten Austritt ohne Abkommen mit der EU geben, scheidet das UK am Austrittsdatum aus dem gemeinsamen europäischen Luftverkehrsraum aus. Damit könnten Teile des Flugverkehrs zwischen Großbritannien und der EU zum Erliegen kommen. Reisen von und nach Großbritannien könnten dann storniert werden. Davon betroffen wären aber auch Passagiere, die bei Langstreckenflügen beispielsweise in London umsteigen. Vorschlag der EU, über den noch beraten wird: Britischen Airlines werden bis 30. März 2020 Verkehrsrechte für Flüge aus dem UK in die EU und umgekehrt eingeräumt. Die ARAG Experten weisen allerdings darauf hin, dass dies nur ein Notfallplan ist, der laut Bundesregierung „lediglich die Aufrechterhaltung grundlegender Verkehrsverbindungen“ gewährleisten soll. Ein weiterer Grund zur Vorsicht: Die Rechte der Fluggäste sind in der EU-Fluggastrechteverordnung geregelt. Wer nach dem Brexit mit einer britischen Fluglinie fliegt, hat kaum noch Anrecht auf Entschädigungen bei Verspätungen und Flugannullierungen.

Bin ich auf einer Reise krankenversichert?

Zuerst die gute Nachricht: Für privat Krankenversicherte ändert sich auch nach dem Austritt Großbritanniens aus der EU voraussichtlich nichts. Da die private Krankenversicherung in der Regel weltweit gültig ist, wird die medizinisch notwendige Versorgung auch bei Reisen nach UK übernommen. Voraussetzung: Der Aufenthalt ist zeitlich auf einen Monat begrenzt. Anders kann es künftig gesetzlich Versicherten ergehen. Bei einem harten Brexit wäre die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) nicht mehr gültig. Dann raten ARAG Experten dringend zum Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung, wenn es ins Vereinigte Königreich geht. Bleibt Großbritannien nach dem Brexit allerdings Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR), behält die EHIC ihre Gültigkeit und es ändert sich voraussichtlich nichts. Mit dieser Karte, die von den gesetzlichen Kassen kostenfrei zur Verfügung gestellt wird, können Versicherte in allen EU-Mitgliedstaaten einen Arzt aufsuchen und bekommen die gleichen ärztlichen Leistungen wie die Bewohner des Reiselandes.

Rückschritt auch beim Roaming

Die innerhalb der EU abgeschafften Roaming-Gebühren für Handy-Telefonate und Textnachrichten ins Ausland könnten wieder anfallen, sobald es auf die Insel geht. Hier sollte man seinen jeweiligen Anbieter direkt fragen. Sonst drohen unliebsame Überraschungen in Form einer saftigen Telefonrechnung, wenn man per Handy oder Laptop auf der Reise durch das Vereinigte Königreich den Kontakt zu den lieben Daheimgebliebenen gehalten hat.

Das liebe Geld

Der Austritt Großbritanniens aus der EU war kaum beschlossen, da legte das Britische Pfund eine beispiellose Talfahrt hin. Die britische Währung ist daher so preiswert zu haben, wie seit Jahrzehnten nicht mehr. Das ist erst einmal prima für Urlauber aus dem Euro-Raum. Laut ARAG Experten könnte es künftig allerdings Obergrenzen für Zahlungen mit Bargeld geben und andere Vorschriften, wenn man Bargeld bei Ein- oder Ausreise anmeldet. Auch das kundenfreundliche EU-weite Verbot von Zusatzkosten, wenn man einen Restaurantbesuch oder den Eintritt ins Theater mit der Kreditkarte begleichen möchte, fällt mit dem Brexit und kann schnell die Urlaubsstimmung trüben. Eher unwahrscheinlich ist hingegen ein Austritt Großbritanniens aus dem gemeinsamen Zahlungssystem SEPA (Single European Payment Area), da dies den Handel mit den EU-Mitgliedstaaten erschweren würde. Dieses System erleichtert Verbrauchern, grenzüberschreitende Überweisungen und Abbuchungen zu tätigen.

Fazit:

Für deutsche Urlauber wird der Besuch von England, Schottland, Wales und Nordirland durch den Brexit nicht unmöglich, aber womöglich deutlich komplizierter. Auch das Reisen mit mehrheitlich britischen Fluglinien wirft noch viele Fragen auf. Wer beim Besuch des Vereinigten Königreiches von Großbritannien keine Schlappe erleben möchte, sollte seine Reise schnell buchen – nämlich vor dem 29. März dieses Jahres!

Mehr zum Thema unter:

https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/reise-und-freizeit/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern – inklusive den USA und Kanada – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.000 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 1,6 Milliarden EUR.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Gerd Peskes Vorstand Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender (Vors.)

Dr. Renko Dirksen Dr. Matthias Maslaton Werner Nicoll Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

Firmenkontakt
ARAG SE
Brigitta Mehring
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
0211-963 2560
0211-963 2025
brigitta.mehring@arag.de
http://www.ARAG.de

Pressekontakt
redaktion neunundzwanzig
Thomas Heidorn
Lindenstraße 14
50764 Köln
0221 92428-215
0221 92428-219
thomas@redaktionneunundzwanzig.de
http://www.ARAG.de