Weltreise – Welches Visum brauche ich?

ARAG Experten geben wertvolle Tipps für Weltreisende

Die Sommerferien stehen vor der Tür! Deutschland hat traumhaft schöne Urlaubsziele zu bieten und es gibt noch viel zu entdecken. Aber für die meisten Urlauber muss es zumindest ab und zu auch einmal in die große weite Welt gehen. Da machen schon die Vorbereitungen mächtig Spaß. Ist die Reisezeit dann durchgeplant und die Route detailliert vorbereitet, kann es losgehen! Doch vor Antritt des Abenteuers ist es dringend zu empfehlen, sich über die Einreisebestimmungen zu informieren. Jedes Land hat schließlich andere Bestimmungen: Wie es konkret bei besonders beliebten Zielen wie den USA, Australien, Indien oder Thailand aussieht, sagen ARAG Experten.

Die USA-Einreise – Reisepass und ESTA, APIS und Secure Flight
Für deutsche Touristen ist kein Visum notwendig. Doch sie benötigen einen für die Reisedauer gültigen Reisepass sowie ein Rück- oder Weiterflugticket, das nicht nach Kanada, Mexiko oder auf die Karibikinseln führt. Ein weiteres Muss ist ESTA – Electronic System for Travel Authorization. Kostenpunkt für das Dokument: 14 USD, umgerechnet rund zwölf Euro. Diese Einreiseerlaubnis ist zwingend für die visumsfreie Einreise und muss rechtzeitig beantragt werden. Genauer gesagt: mindestens 72 Stunden vor Abreise. Das lässt sich bequem im Internet unter esta.cbp.dhs.gov oder in einem Reisebüro erledigen. Aus Gründen der inneren Sicherheit gilt es bei diesem Antrag, verschiedene Fragen zu beantworten. Anfang November 2014 erweiterte das US-Heimatschutzministerium den Fragenkatalog. So möchten die Behörden zum Beispiel wissen, ob Sie mehrere Staatsbürgerschaften oder Pseudonyme besitzen. Ganz wichtig: Wer auf seiner Weltreise mit einem vorläufigen Reisepass einreisen will, kommt um ein Visum nicht herum. Vergessen Sie vor Ihrer Weltreise nicht, an APIS (Advance Passanger Information System) und Secure Flight zu denken. Diese Datenerfassungen finden in der Regel direkt bei der Flugbuchung statt. Sie umfassen Ihren Namen, Geburtstag und Angaben zur ersten Aufenthaltsadresse in den USA. Airlines sind verpflichtet, diese Passagierdaten an die Flugsicherheitsbehörde weiterzugeben. Wer diese Angaben vergisst, erhält unter Umständen keine Bordkarte – und fliegt nicht in die Staaten, sondern von der Passagierliste.

Visum für Australien
Eine weitere beliebte Station auf einer Weltreise: Australien. Touristen, die nach Down Under fliegen wollen, benötigen ein spezielles Visum – auch eVisitor-Visum genannt. Es gilt für zwölf Monate und erlaubt Ihnen, bis zu drei Monate in Australien zu bleiben. Das Schöne dabei: Ein Behörden-Marathon bleibt Ihnen beim Antrag erspart. Alles was Sie tun müssen, ist auf die Seite des Australian Government (http://www.immi.gov.au/Pages/Welcome.aspx) zu gehen und Ihre Passdaten sowie E-Mail-Adresse anzugeben. In der Regel trudelt nach kurzer Zeit eine E-Mail-Bestätigung in Ihr Postfach, das die Einreisebewilligung bestätigt. Ein Visumaufkleber oder Passstempel entfallen, da die Behörden Ihre eVisitor-Angaben elektronisch erhalten und speichern.

Visum für Indien
Während Sie für eine Australien-Einreise wenige Klicks benötigen, sieht es beim Visum für Indien anders aus: Das reguläre Touristenvisum für die größte Demokratie der Welt beantragen Sie in der indischen Botschaft oder in einem Konsulat. Dieses Visum ist in der Regel sechs Monate ab dem Ausstellungsdatum gültig und ermöglicht ein mehrmaliges Einreisen. Seit Ende 2014 gibt es zudem das „Tourist Visa on Arrival“, das für eine einmalige Einreise und einen Aufenthalt bis zu 30 Tage gilt. Dieses Visum erhalten Sie bei der Einreise nach Indien, wenn Sie zuvor eine Electronic Travel Authorization – kurz ETA – bei Indianvisaonline beantragt haben. Der Antrag muss spätestens vier Tage vor der geplanten Einreise gestellt werden. Für das reguläre Touristenvisum sind folgende Unterlagen nötig: Neben dem Reisepass, der noch mindestens 180 Tage gültig sein und über zwei leere Stempelseiten verfügen muss, sind es ein Antragsformular sowie zwei gleiche Passfotos. Ganz wichtig dabei: Die indischen Behörden verlangen ein bestimmtes Fotoformat in 51 mal 51 Millimetern. Die Fotos wünschen sich die Beamten in Farbe und mit einem hellen Hintergrund. Die Gebühren für ein sechsmonatiges Touristenvisum betragen 50 Euro. Welche Unterlagen Sie für Ihren Antrag auf das neue Online-Visum benötigen, erfahren Sie im Einzelnen unter https://indianvisaonline.gov.in/visa/. Die Gebühren für das „Tourist Visa on Arrival“ belaufen sich auf 60 USD, also etwa 53 Euro.

Visum für Thailand
Wie es sich für das Land des Lächelns gehört, sind die Einreisebestimmungen in Thailand eine Freude. So erhalten Anreisende direkt nach ihrer Ankunft ein Visa on Arrival, das ihnen einen Aufenthalt von 30 Tagen erlaubt. Und zwar ohne vorherige Anträge in der Heimat. Lediglich ein kurzes Formular gilt es auszufüllen. Und das erhalten Sie automatisch im Flugzeug oder am Zielflughafen. Was die Grenzer ebenfalls sehen möchten, ist ein Reisepass, der noch sechs Monate gültig ist. Seit Sommer 2014 verlangen die Behörden zudem öfter einen Rückflugticket-Nachweis sowie eine vorhandene Reisekasse von 10.000 bis 20.000 thailändischen Baht – das sind derzeit zwischen 260 und 520 Euro. Eine Verlängerung des Visa on Arrival ist nicht mehr ohne Weiteres möglich. Reisende, die einen Abstecher in ein Nachbarland unternehmen, wieder zurückkehren und ein gültiges Rückflugticket parat haben, brauchen sich aber keine Gedanken zu machen. Allerdings ist eine Änderung der Bestimmungen nicht auszuschließen. ARAG Experten empfehlen daher, auf Nummer sicher zu gehen und vor der Weltreise bei der entsprechenden thailändischen Auslandsbehörde nachzufragen: www.thaiembassy.de

Download des Textes und wietere Reisethemen:
http://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/reise-und-freizeit/
und http://www.arag.de/auf-ins-leben/fernweh/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand auch über die leistungsstarken Tochterunternehmen im deutschen Komposit-, Kranken- und Lebensversicherungsgeschäft sowie die internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in 13 weiteren europäischen Ländern und den USA – viele davon auf führenden Positionen in ihrem jeweiligen Rechtsschutzmarkt. Mit 3.600 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von mehr als 1,5 Milliarden EUR.

Firmenkontakt
ARAG SE
Brigitta Mehring
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
0211-963 2560
brigitta.mehring@arag.de
http://www.ARAG.de

Pressekontakt
redaktion neunundzwanzig
Thomas Heidorn
Lindenstraße 14
50676 Köln
0221-92428215
thomas@redaktionneunundzwanzig.de
http://www.ARAG.de