„Verbotene Souvenirs aus dem Urlaub“ – Verbraucherinformation der ERV

Vor der Reise Infos über Artenschutzrichtlinien einholen

"Verbotene Souvenirs aus dem Urlaub" - Verbraucherinformation der ERV

Urlaubssouveniers (Bildquelle: ERGO Versicherungsgruppe)

Vom Aschenbecher aus einer Riesenmuschel bis zu Tigerfellen oder eingelegten Schlangenhäuten – die Liste skurriler Mitbringsel aus dem Urlaub ist lang. Muscheln vom Strand oder Gürtel und Taschen aus Leder vom Straßenmarkt gehören zwar zu den beliebtesten Souvenirs, können aber eine Menge Ärger einbringen. Denn: Fallen diese Andenken unter das Washingtoner Artenschutzübereinkommen und der Zoll entdeckt sie, drohen Urlaubern empfindliche Strafen und im schlimmsten Fall sogar Gefängnis. Welche Souvenirs legale Reiseandenken sind und was besser bleibt wo es herkommt, erläutert Birgit Dreyer, Reiseexpertin der ERV (Europäische Reiseversicherung).

Mitbringsel aus dem Urlaub sind eine schöne Erinnerung an entspannte Urlaubstage. Doch Vorsicht: Aus den hübschen Erinnerungsstücken kann bei der Einreise schnell ein teures Vergnügen werden. Denn Reisende dürfen nicht jedes Souvenir in die Heimat mitbringen. „Problematisch können Mitbringsel werden, die aus artengeschützten Tieren oder Pflanzen hergestellt sind“, erläutert Birgit Dreyer, Reiseexpertin der ERV (Europäische Reiseversicherung). Zu den am häufigsten eingeführten Souvenirs, die unter den Artenschutz fallen, gehören Elfenbein oder Elefantenleder, zum Beispiel in Form von Skulpturen oder Figuren, exotische Felle und Pelzmäntel sowie ausgestopfte Vögel. Außerdem Krokodile und Schlangen – etwa zu Schuhen, Gürteln oder Handtaschen verarbeitet. Nicht selten kommt es auch vor, dass Touristen lebende Tiere, zum Beispiel Katzen, Affen oder Papageien mit nach Hause nehmen wollen, berichtet Birgit Dreyer von den Erfahrungen des deutschen Zolls. Hauptherkunftsländer solcher Souvenirs sind Mittel- und Südamerika, Afrika, Thailand, Indonesien und die Philippinen, aber auch der Mittelmeerraum. Doch Vorsicht: Sogar Mitbringsel, die auf den ersten Blick völlig unverfänglich wirken, zum Beispiel eine gefärbte Koralle in einem Anhänger, können besonders geschützt sein. Deshalb sollten auch Muschelsammler am Strand vorsichtig sein, denn bestimmte Muschel- und Schneckenschalen fallen ebenfalls unter den Artenschutz. Und auch bei Hautcremes, Medikamenten oder Nahrungsergänzungsmitteln ist die Sachlage nicht immer eindeutig erkennbar: „Enthalten diese tierische oder pflanzliche Zusätze, können sie ebenfalls dem Artenschutz unterliegen“, so Birgit Dreyer. Richtig teuer können auch eine Tüte Sand oder ein paar Kieselsteine aus dem Urlaubsland werden: Denn viele Strände liegen in Naturschutzgebieten und weisen seltene Sandqualitäten auf, etwa auf Sardinien.

Falsche Ausfuhrbescheinigungen

Die ERV Reiseexpertin warnt vor falschen Versprechungen der Händler in den Urlaubsländern: Sie bieten zum Beispiel oft eine „Ausfuhrbescheinigung“ an. Die ist aber in der Regel rein gar nichts wert. Denn: Nur die zuständigen Behörden des Urlaubslandes können eine rechtlich verbindliche, amtliche Genehmigung ausstellen, niemals ein Händler. Genau geregelt ist der internationale Handel mit Tieren und Pflanzen oder mit Produkten aus ihnen im Washingtoner Artenschutzübereinkommen. „Dieses verbietet den Handel mit vielen Tieren ebenso wie mit Tierprodukten, zum Beispiel Federn oder Fellen“, erläutert Birgit Dreyer.

Über geschützte Arten informieren

Wen der Zoll mit artengeschützten Mitbringseln erwischt, der muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Nicht nur, dass die Beamten die Souvenirs dann beschlagnahmen – rund 70.000 Mal pro Jahr ist das der Fall – dem Urlauber kann auch ein saftiges Bußgeld und eine Strafanzeige drohen, im schlimmsten Fall sogar Gefängnis. Generell gilt: Unwissenheit schützt auch hier vor Strafe nicht! Wer sich also beim Urlaubsandenken unsicher ist, sollte sich bereits vorab im Internet beim Zoll (www.zoll.de) oder bei der Zollstelle am Flughafen erkundigen, welche Souvenirs wirklich erlaubt sind. Auch die Webpage www.artenschutz-online.de gibt Auskunft, welche Tiere und Pflanzen Urlauber nicht einführen dürfen. Wichtig zu wissen: Die artenschutzrechtlichen Regelungen betreffen alle Reisenden gleichermaßen, unabhängig ob sie in die Europäische Union einreisen oder aus ihr ausreisen.
Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 4.171

Kurzfassung:

Vorsicht bei Reiseandenken!

Tipps von Birgit Dreyer, Reiseexpertin der ERV (Europäische Reiseversicherung)

-Artenschutz beachten
Fallen die Mitbringsel unter das Washingtoner Artenschutzübereinkommen, dürfen sie nicht im Urlaubskoffer mit nach Hause. Dazu können zum Beispiel Pelzmäntel sowie Schuhe oder Gürtel aus Krokodil- beziehungsweise Schlangenleder gehören.
-Inhalt von Kosmetika und Medikamenten
Cremes und Medikamente beinhalten manchmal Inhaltsstoffe aus tierischen oder pflanzlichen Substanzen, deren Einfuhr nicht erlaubt ist.
-Strandgut
Auch Muscheln, Schneckenschalen, Korallen oder sogar Sand vom Urlaubsstrand können dem Artenschutz unterliegen.
-Ausfuhrbescheinigung
Nur die zuständige Behörde des Urlaubslandes kann eine rechtlich verbindliche Ausfuhrbescheinigung für ein Mitbringsel erstellen. Vorsicht also, wenn Souvenirhändler diese anbieten.
-Informationen einholen
Um hohe Geldstrafen zu vermeiden, können sich Reisende im Vorfeld beim Zoll (www.zoll.de) oder auf www.artenschutz-online.de über Ausreisebestimmungen von Tieren und Pflanzen informieren.
Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 1.079

Diese und weitere Verbraucherthemen finden Sie unter www.ergo.com/verbraucher. Weitere Informationen zur Reiseversicherung finden Sie unter www.erv.de.

Folgen Sie der ERV auf Google+ und besuchen Sie das ERV Blog. Sie finden dort aktuelle Beiträge zur freien Nutzung.

Bitte geben Sie bei Verwendung des bereitgestellten Bildmaterials die „ERGO Versicherungsgruppe“ als Quelle an.

Bei Veröffentlichung freuen wir uns über Ihr kurzes Signal oder einen Beleg – vielen Dank!

Bildquelle: ERGO Versicherungsgruppe

Über die ERV
Die ERV, Experte für Reiseversicherungen, überzeugt durch ihre Kundenorientierung, einen hohen Qualitätsanspruch und ein erstklassiges Serviceangebot. Seit über 100 Jahren prägt die ERV die Geschichte des Reiseschutzes. Als einer der führenden Reiseversicherer weltweit ist die ERV in über 20 Ländern vertreten. Sie ist Marktführer in verschiedenen europäischen Kernmärkten, darunter auch ihrem deutschen Heimatmarkt. Mit ihrem internationalen Netzwerk sorgt die ERV dafür, dass ihre Kunden vor, während und nach einer Reise optimal betreut werden.
Die ERV ist der Spezialist für Reiseschutz der ERGO Versicherungsgruppe und gehört damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.erv.de

Firmenkontakt
ERV (Europäische Reiseversicherung AG)
Sabine Muth
Rosenheimer Straße 116
81669 München
089 4166-1553
sabine.muth@erv.de
http://www.ergo.com/verbraucher

Pressekontakt
HARTZKOM GmbH
Dr. Sabine Gladkov
Anglerstr. 11
80339 München
089 998 461-0
erv@hartzkom.de
http://www.hartzkom.de