Reiserecht: Für was Reiseende Entschädigungen erhalten

Reiserecht: Für was Reiseende Entschädigungen erhalten

Das unabhängige Ratgeberportal Arbeitsgemeinschaft-Finanzen.de veröffentlicht ein kostenfreies Themenspecial zum Reiserecht. Darin enthalten sind zahlreiche Tipps und Erläuterungen zu den Voraussetzungen eines Entschädigungsanspruchs und der Vorgehensweise bei seiner Einforderung. Zudem wird über Sicherungsschein und Stornokosten informiert.

21. Mai 2012 – Der Urlaub sollte die schönste Zeit des Jahres sein. Doch nicht immer verläuft alles reibungslos. „In solchen Fällen ist es hilfreich, wenn Reisende ihre Rechte kennen. Denn nur wer seine Rechte konsequent einfordert, erhält entsprechende Entschädigungen. Aus diesem Grund haben wir ein Informationspaket zum Thema Reiserecht zusammengestellt“, so Thomas Nissen von der Arbeitsgemeinschaft-Finanzen.de, einem unabhängigen Ratgeberportal für Verbraucher.

Mängel bei Unterkunft und Verpflegung beurteilen

Die Reise kann für Urlauber beeinträchtigt sein, wenn das Hotelzimmer nicht der gebuchten Kategorie entspricht oder zugesagte Leistungen, wie zum Beispiel die Kinderbetreuung oder die Wellness-Landschaft, fehlen. Für die Betroffenen ist der Urlaub dann meist nicht den gezahlten Reisepreis wert und sie stellen sich Fragen wie: Welche Mängel rechtfertigen eine Reisepreisminderung? In welcher Höhe? Und wie ist vorzugehen? „Für diese Probleme geben wir den Verbrauchern erste Fakten zur Hand, die ihnen bei der Beurteilung ihres individuellen Falles helfen“, so der Experte von der Arbeitsgemeinschaft-Finanzen.de.

Informationen zu Sicherungsschein und Stornokosten

Zu einem weiteren Problem für Pauschalreisende kann es werden, wenn der Reiseveranstalter noch vor Antritt der Reise in Insolvenz geht. „Um dafür abgesichert zu sein, ist ein Sicherungsschein nötig. Wir erklären was darunter zu verstehen ist und welche Angaben er enthalten muss“, berichtet Nissen. Hilfreiche Informationen finden sich im Themenspecial auch zu den Stornokosten bei einem Reiserücktritt.

Fluggastrecht – Entschädigungen für Flugbeeinträchtigungen

Erläutert wird zudem, welche Ansprüche Verbraucher bei Verspätungen, Annullierungen oder bei Überbuchungen von Flügen an die Fluggesellschaft oder den Reiseveranstalter stellen können. „Unschön ist es für Reisende, wenn der Koffer bei der Flugreise verschwindet. Auf unserem Ratgeberportal finden sich auch für diesen Fall nützliche Hinweise, wer wann haftet und was gegebenenfalls erstattet wird“, informiert Nissen.

Die gesamten Ratgebertexte zum Reiserecht stehen auf dem Verbraucherportal der Arbeitsgemeinschaft-Finanzen.de kostenfrei zur Verfügung.

Zu finden ist das Themenspecial Reiserecht wie folgt:

www.arbeitsgemeinschaft-finanzen.de > Recht > Reiserecht

Direkter Link: http://www.arbeitsgemeinschaft-finanzen.de/recht/reiserecht.php

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