Politisches Versagen bei der aktuellen Diskussion um Unister

Politisches Versagen bei der aktuellen Diskussion um Unister

München, den 11. Januar 2013 (w&p) – Mit „absolutem Unverständnis“ reagiert der Verband Internet Reisevertrieb e. V. (VIR) auf eine Stellungnahme der Leipziger Bundestagsabgeordneten Bettina Kudla, die in einer Pressemitteilung Behörden und Banken zur „Besonnenheit im Interesse des Erhalts des Unternehmens Unister“ aufgerufen hatte. Für VIR-Vorstand Michael Buller ist die Reaktion von MdB Bettina Kudla auf die laufenden staatsanwaltlichen Ermittlungen gegen die Unister Holding „symptomatisch für das Versagen der Politik bei der Kontrolle von europaweit gültigen rechtlichen Rahmenbedingungen in der Online-Reiseindustrie.“

Michael Buller: „Die aktuellen Ermittlungen gegen Unister konzentrieren sich den Medienberichten zufolge auf den Vertrieb von Versicherungen ohne Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen und die Nichtabführung der Versicherungssteuer. Bewahrheitet sich dieser Verstoß gegen geltende Gesetze, stellt dies einen neuen Tiefpunkt dar.“ Auch schon in der Vergangenheit sei die Unternehmensgruppe immer wieder mit ihren Geschäftspraktiken auffällig geworden.

Kritische Stimmen wie von Seiten des VIR, der verbraucherunfreundliche Praktiken des Leipziger Unternehmens mehrfach öffentlich gemacht hatte, versuchte Unister erfolglos rechtlich zu verhindern. Erst im Oktober 2012 hatte das Landgericht Leipzig einen Antrag von Unister auf eine einstweilige Verfügung gegen den VIR-Vorstand zurückgewiesen. In der Begründung des Gerichts war zu lesen: „Die Art der kritisierenden Wertung durch den VIR müsse Unister hinnehmen“. Dieser Auffassung schloss sich auch das OLG Dresden bei der Zurückweisung der Beschwerde von Unister an.

„Ich erwarte auch von der Politik, dass sie endlich ihre Scheuklappen abnimmt, und das Unternehmen Unister einzig aus Sicht des Verbrauchers betrachtet“, so die Forderung von Michael Buller. „Die Politik sollte die Einhaltung von Gesetzen durchsetzen, die sie selbst aus gutem Grund geschaffen hat.“

Das Argument von MdB Bettina Kudla, dass „das vor zehn Jahren gegründete Unternehmen mit den üblichen Herausforderungen eines extrem stark wachsenden Unternehmens umzugehen hat“, bezeichnet der VIR-Vorstand als „verantwortungslos“. Michael Buller: „Es gibt keine rechtliche Schonfrist für Unternehmen, die rasant expandieren. Sie alle haben geltendes Recht einzuhalten, und dürfen der Industrie, in der sie sich bewegen, keinen Schaden zufügen. Zahlreiche andere Firmen, die ebenfalls rasche Wachs-tumsprozesse durchlaufen, demonstrieren eindrucksvoll, dass dies auch trotz eines Expansionskurses möglich ist. Und die Einhaltung der rechtlichen Spielregeln ist auch kein Hindernis für den Erhalt von Arbeitsplätzen.“

Im Vorjahr wurden die Unister-Portale immer wieder in den Medien kritisiert, beispielsweise wegen voreingestellter Leistungen, irreführender Gütesiegel und unzulässiger Preisdarstellungen. Zudem wurde von den Wettbewerbs-zentralen mehrfach erfolgreich gegen Verstöße von Unister vorgegangen.

Der VIR-Vorstand weist darauf hin, dass auf dem Unister-Portal fluege.de noch heute der Betrag der Service Charge nicht im ersten Buchungsschritt bei der ersten Preisdarstellung im Gesamtpreis ausgewiesen wird. „Gerade dem Verbraucher alle Kosten sofort und übersichtlich anzuzeigen, war einer der Beweggründe der EU bei der Schaffung der für alle Reiseportale und Airlines geltenden Transparenzvorschriften“, betont Michael Buller. Unister hatte bezüglich des seinerzeit nicht ordnungsgemäßen Ausweises von Service-Gebühren bereits im Jahre 2011 eine Abfuhr vor dem BGH erlitten. Dieser wies die Nichtzulassungsbeschwerde Unisters zurück und erkannte wie schon zuvor das LG Leipzig und das OLG Dresden die Gestaltung der fluege.de Website in diesem Punkt (Service Charge) als wettbewerbswidrig.

Michael Buller weiter: „Dies ist kein Einzelfall, wie das Verhalten von Unister auch gegenüber dem Sächsischen Datenschutzbeauftragten zeigt.“ Hier versuche Unister die Tiefenprüfung der Datenverarbeitung innerhalb der Unister-Unternehmensgruppe juristisch – bislang ohne Erfolg – zu verhindern, wie jetzt durch eine Pressemitteilung des Datenschutzbeauftragten bekannt wurde. Dieser erklärt, Unister verweigere die Herausgabe der angeforderten Daten. Immerhin hat das Verwaltungsgericht Leipzig in zwei Entscheidungen Unisters Pflicht zur Auskunft bestätigt.

„Es ist die Aufgabe der Politiker, hier zügig effektive Kontrollinstanzen zu schaffen, damit geltendes Recht auch in der deutschen Online-Touristik eingehalten und Verstöße wirksam geahndet werden“, kritisiert VIR-Vorstand Michael Buller. „Alle Anbieter sollten gleichen Wettbewerbsbedingungen ausgesetzt sein. Und Unternehmen, die sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben halten, müssen mit entsprechenden Folgen von staatlicher Seite rechnen. Dies wäre der Weg, den die Politik konsequent verfolgen sollte. Und nicht den Einsatz für ein Unternehmen, das sich jetzt für seine Geschäftspraktiken verantworten muss.“

Im Foto: VIR-Vorstand Michael Buller (Abdruck honorarfrei – Quelle: VIR).

Über den VIR:
Der Verband Internet Reisevertrieb e.V. (VIR) ist der Interessenverband der touristischen Internetwirtschaft. Zu seinen Mitgliedern gehören mit ebookers.de, Expedia.de, HolidayCheck, lastminute.de, opodo.de und weg.de sechs der größten Online-Reiseunternehmen in Deutschland, die zusammen über zwei Milliarden Euro Umsatz erwirtschaften. Alle VIR-Mitgliedsunternehmen haben sich zu einer neutralen Zertifizierung durch die Siegel „safer-shopping“ und „ServiceQualität“ des TÜV SÜD verpflichtet und nehmen damit eine Vorbildfunktion für die gesamte Reisebranche ein.

Fördermitglieder des VIR (www.v-i-r.de) sind Allianz Global Assistance, Amadeus Germany, Bewotec, BPCS Consulting Services, CEWE COLOR, DB Vertrieb, DERTOUR, DMC Digital Media Center, EC Travel, FACT-Finder, FTI Touristik, GetYourGuide, GIATA, HanseMerkur, JT Touristik, Nelles Verlag, PayPal, Pisano Holding, ruf, Sabre Travel Network, Sunny Cars, Traffics, Travel-IT, Travelport, TravelTainment, Travelzoo (Europe) Ltd., TrustYou, TUI interactive, @Leisure BR BV, Webologen, Wirecard und Xamine.

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