Mit kleinem Budget zum Urlaubsziel – 5 Tipps für preiswertes Fliegen

– Verbraucherportal flightright gibt Ratschläge für günstige Flugbuchungen
Mit kleinem Budget zum Urlaubsziel - 5 Tipps für preiswertes Fliegen

Berlin, 15. März 2012 – Urlaubskataloge stapeln sich auf dem Küchentisch, der Rechner läuft bei der Suche nach günstigen Reiseangeboten heiß und die Läden werden nach der neueste Bademode durchstöbert: Die Urlaubsvorbereitungen sind bei den meisten Erholungsbedürftigen in vollem Gange. Spätestens jetzt wird es Zeit, einen günstigen Flug zu buchen, bevor die Ticketpreise in die Höhe schnellen. Rechtsexperte Philipp Kadelbach von flightright (www.flightright.de), dem Verbraucherportal für Fluggastrechte, gibt Tipps, wie Reisende die Kosten für den Flug in den Urlaub möglichst klein halten können.

1. Buchung – Grundsätzlich gilt: Je früher Urlauber ihren Flug buchen, desto geringer ist der Ticketpreis. Bis zu zwei Monate vor dem Abflugtermin bleiben die Kosten in der Regel stabil; drei bis vier Wochen vor Reisebeginn steigen die Preise hingegen deutlich an. Für Urlauber ohne schulpflichtige Kinder empfiehlt es sich zudem, Flüge außerhalb der Ferienzeit zu buchen. Wer mit Kindern reist, sollte möglichst erst ein paar Tage nach Ferienbeginn aufbrechen, um die größte Reisewelle zu umgehen. Auch der Wochentag, an dem der Flieger abhebt, kann ausschlaggebend für den Ticketpreis sein. Bei Abflug an einem Werktag ist die Wahrscheinlichkeit höher, einen preiswerteren Flug zu finden.

2. Preisvergleich – Portale wie Swoodoo (www.swoodoo.com), eDreams (www.edreams.de) oder Kayak (www.kayak.de) bieten einen unabhängigen Preisvergleich im Internet. Diese Flugsuchmaschinen durchstöbern die Angebote von mehr als 700 Airlines und Online-Reiseveranstaltern weltweit. Flugsuchende erhalten hier Orientierung im Dschungel der zahlreichen Angebote und finden schnell die günstigsten verfügbaren Flüge.

3. Zusatzkosten – Versteckte Zusatzkosten beachten: Bei vielen Airlines werden diese aufgeschlagen. Gerade Billigfluglinien erheben für aufgegebene Gepäckstücke Extragebühren. Für jedes Kilo, das über der Gewichtsgrenze liegt, fallen zusätzliche Kosten an. Wer nur mit Handgepäck reist, sollte auf die Bestimmungen der betreffenden Airline achten und die Gewichts- und Maßangaben einhalten, um den Ticketpreis möglichst gering zu halten. Darüber hinaus spart der Online-Check-in am Flughafen nicht nur Zeit, sondern auch Geld, da einige Fluggesellschaften für die Ausstellung der Bordkarte ebenfalls eine Abgabe erheben. Zudem fallen oftmals Gebühren für Sitzplatzreservierungen an. Extrakosten entstehen auch durch Kreditkartenzahlung. Diese können eingespart werden, denn Fluggesellschaften sind dazu verpflichtet, eine Zahlungsmöglichkeit ohne Gebühren anzubieten.

4. Flugmeilen & Sonderangebote – Wer regelmäßig fliegt und immer dieselbe Airline nutzt, kann Flugmeilen sammeln und damit beim nächsten Flug Geld sparen. Reisende sollten allerdings beachten, dass Flugmeilen abhängig von der Airline innerhalb von zwei bis drei Jahren verfallen. Nach 24 Monaten verlieren die Bonuspunkte beim „Boomerang Club“ von Germanwings ihre Gültigkeit, beim „Miles & More“-Programm der Lufthansa sind diese nach 36 Monaten wertlos. Wer nicht oft genug mit derselben Fluggesellschaft reist, für den lohnt sich das regelmäßige Durchstöbern der Angebotsseiten der Airlines: Condor bietet unter der Rubrik „Kurzfliegen“ bereits ab 59 Euro Kurzstreckenflüge an.

5. Verspätungen – Was viele Urlauber nicht wissen: Im Nachhinein können Reisende Geld von der Airline zurückfordern, sofern es Probleme beim Abflug gab. Wenn der Urlaubsflieger nicht pünktlich gestartet ist oder annulliert wurde, steht Fluggästen eine Entschädigungszahlung durch die Fluggesellschaft zu. Die Fluggastrechte-Verordnung 261/2004 der Europäischen Union spricht diese allen Passagieren zu, deren Flug mit dreistündiger Verspätung gestartet und gelandet ist. Die meisten Airlines zahlen Entschädigungsansprüche allerdings nur ungern; langwierige und komplizierte Gerichtsverfahren für Reisende sind der Regelfall. Unterstützung in derlei Angelegenheiten bieten Verbraucherportale für Fluggastrechte wie flightright. Diese übernehmen für Reisende die vollständige Durchsetzung der Ansprüche gegenüber den Fluggesellschaften. Wenn nötig, führen sie auch das gerichtliche Verfahren gegen die Airlines. Im Erfolgsfall erhält flightright eine prozentuale Beteiligung in Höhe von 25 Prozent an der Entschädigungssumme.
Über flightright: flightright (www.flightright.de), das Verbraucherportal für Fluggastrechte, startete im Frühjahr 2010. Passagiere haben die Möglichkeit, Entschädigungen für verspätete oder annullierte Flüge direkt über den Entschädigungsrechner von flightright einzufordern. flightright beruft sich auf die EU-Verordnung 261/2004. Diese spricht Betroffenen von Flugausfällen und Verspätungen eine Wiedergutmachung durch die Fluggesellschaft zu. Weitere Informationen auf http://www.flightright.de

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