Ferienwohnungen: GEMA zahlen oder nicht?

Ferienwohnungen: GEMA zahlen oder nicht?

(Mynewsdesk) Das kann doch nicht wahr sein! Noch mehr Kosten? Vermieter von Ferienwohnungen und Ferienhäusern zahlen für die Geräte in ihren Unterkünften in Deutschland brav ihre Beiträge an die GEZ. Doch jetzt entbrennt vielerorts ein neuer Streit. Denn auch die GEMA meldet ihre Ansprüche an und agiert zum Schutz der Urheberrechte und im Sinne der Künstler. Vermieter werden zur Kasse gebeten, weil die Verbreitung von Ton und Bild über Radios und Fernseher eben einer nicht zu beziffernden Masse an Menschen zugeführt werden kann. Absurd? Nein! In einem Urteil von 2006 wurde gerichtlich festgelegt, dass Ferienwohnungen eher als Hotelbetrieb zu sehen sind und somit in die GEMA Pflicht fallen. Darauf hat sich die Verwertungsgesellschaft für Musikrechte bisher immer berufen. Zum Teil kam es in Dithmarschen sogar zu unschönen, persönlichen Auseinandersetzungen von Vermietern mit Angestellten der GEMA, die sich erst als „Geldeintreiber“ zu erkennen gaben, als sie als vermeintliche Mieter der Ferienwohnung vor Ort waren. Vielfach kam es und kommt es zu Zahlungen dieser zusätzlichen Gebühren, weil es heißt: „die Werke der Künstler können in einer Ferienwohnung oder in einem Ferienhaus einem uneingeschränkten Publikum zugänglich gemacht werden.

Doch jetzt regt sich Widerstand – auch gerichtlich! Mit dem Urteil des OLG Köln aus 2014, in dem einem privaten Mieter von Ferienwohnungen Recht zugesprochen, weil er die zusätzlichen Gebühren an die GEMA nicht entrichten wollte, scheint ein Damm gebrochen.

Eine genaue Handlungsempfehlung, wie nun mit der GEMA zu verfahren ist, findet man unter ferienwohnland.de. Die Experten in Sachen Vermietung von Ferienwohnungen und Ferienhäusern in Deutschland stehen den bisher Geschröpften mit Rat und Tat zur Seite!

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