Damit Frühbucherrabatte Schnäppchen bleiben

Mit dem passenden Reiseschutz der ERV die Urlaubskasse entlasten

München, 17. Februar 2014 – Viele Reiseveranstalter locken jetzt mit Rabatten und Bestpreisen. Dank Winterblues steht bei vielen die Urlaubsplanung in den ersten Monaten des neuen Jahres ganz oben auf der To-Do-Liste, denn der Gedanke an Sommer und eine Reise zu Sonne, Strand und Meer lässt so manchen die kalte Jahreszeit und den grauen Alltag vergessen. Ein weiterer Vorteil: Frühbucher, die beim richtigen Angebot zugreifen, können bares Geld sparen – durchschnittlich zwischen zehn und 15 Prozent des ursprünglichen Preises. Besonders Familien mit schulpflichtigen Kindern oder Urlauber, die schon früh genau wissen, wann und wo die Reise stattfinden soll, profitieren am meisten – denn wer früh plant, hat die meiste Auswahl bei Hotels und Abreisedatum. Allerdings sollten Frühbucher eine Sache nicht vergessen: Es dauert meist mehrere Monate bis die Reise beginnt und in dieser Zeit kann einiges passieren, was den Urlaub gefährdet. Wenn die Reise sogar abgesagt werden muss, ist das meist mit hohen Kosten verbunden. Doch hiervor kann man sich mit einer Reiserücktrittsversicherung schützen.

Wenn der Urlaub ins Wasser fällt
Tritt der Fall der Fälle ein gilt: Je näher die Reise, desto teurer die Stornierung. Daher sollte bei der Urlaubsplanung der richtige Reiseschutz nicht vernachlässigt werden. Die ERV, Marktführer in Sachen Reiseschutz, erklärt, wie der Schnäppchenurlaub auch ein solcher bleibt. Birgit Dreyer, Reiseexpertin der ERV: „Beim Thema Reisestornierung denken viele, dass ihnen so etwas nicht passieren kann. Aber bei Buchungen, die lange im Voraus stattfinden, kann so einiges dazwischenkommen. Besonders Familien sind gefährdet, da die Kleinen immer wieder mal mit einem Virus aus dem Kindergarten oder der Schule heimkommen. Auch eine betriebsbedingte Kündigung des Arbeitsplatzes kann die Reisepläne zunichte machen und anstatt Erholung gibt es hohe Stornokosten.“ Wurde vorab eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen, übernimmt diese die anfallenden Stornokosten oder auch die Umbuchungsgebühren, falls der Urlaub verschoben werden muss.
Die Reiserücktrittsversicherung der ERV beinhaltet auch eine Reiseabbruchversicherung. Birgit Dreyer hierzu: „Besonders ärgerlich ist, wenn Urlauber dank einer frühen Buchung viel gespart haben, vor Ort dann aber beispielsweise ein Unfall mit Beinbruch die Fortsetzung der Reise unmöglich macht. Muss der Urlaub abgebrochen werden, bleibt von dem ursprünglichen Gedanken „günstiger Urlaub“ nicht viel übrig.“ Die Reiseabbruchversicherung der ERV übernimmt hier zum Beispiel die zusätzlichen Rückreisekosten bzw. den anteiligen Reisepreis für Reiseleistungen, die nicht genutzt wurden.

Hilfe vor Ort durch die Notrufzentrale
Auch der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung sorgt dafür, dass der Schnäppchenurlaub nicht zum teuren Spaß wird, denn diese übernimmt unter anderem die Kosten für notwendige medizinische Behandlungen vor Ort sowie den Krankenrücktransport. Vielen Reisenden ist nicht bekannt, dass die gesetzlichen Krankenkassen die Behandlungskosten lediglich in EU-Ländern und Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat, tragen und dann auch nur bis zu der Höhe, die auch in Deutschland fällig geworden wäre. Entstehen Mehrkosten, müssen diese selbst bezahlt werden. Dagegen übernimmt die Auslandskrankenversicherung der ERV die Behandlungskosten, die während der Reise anfallen und bietet darüber hinaus den Service der Notrufzentrale. Birgit Dreyer erklärt die Vorteile: „Wer im Ausland erkrankt, ist in so einer Situation oft völlig überfordert. Hier hilft die Notrufzentrale der ERV, die 24 Stunden erreichbar ist. Sie informiert beispielsweise über den nächstgelegenen deutsch- oder englischsprachigen Arzt, hilft bei Verständigungsproblemen mit den ausländischen Ärzten im Krankenhaus, versendet eine Kostenübernahme-Garantie, sodass der Kunde nicht in Vorleistung treten muss, hält Kontakt zu den Angehörigen daheim oder organisiert bei Bedarf den Krankenrücktransport.“ Gerade beim Thema Krankenrücktransport können Reisende ohne Auslandskrankenversicherung eine böse Überraschung erleben. Birgit Dreyer hierzu: „Erkrankt ein Urlauber in den USA, möchte aber seine Genesung zu Hause fortsetzen, werden für den Rücktransport nach Deutschland bis zu 60.000 Euro fällig. Ein Betrag, den wohl keiner einfach aus der Urlaubskasse zahlen kann.“

Wer bereits im Frühjahr weiß, dass neben der Urlaubsreise im Sommer auch noch ein paar Wochenend-Trips oder Tagesausflüge geplant sind, für den lohnt sich der Abschluss einer Jahresversicherung, die einfach und schnell online unter www.erv.de abgeschlossen werden kann. Im praktischen RundumSorglos-Jahresschutz der ERV sind neben der Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung auch die Auslandskranken- und Reisegepäckversicherung sowie der RundumSorglos-Service inkludiert.

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Über die ERV (Europäische Reiseversicherung)
Die ERV versteht sich über ihre Kompetenz als Reiseversicherer hinaus als innovatives Dienstleistungsunternehmen. Die ERV hat über 100 Jahre Reiseschutz-Geschichte geschrieben und ist Marktführer unter den Reiseversicherern in Deutschland. Als einer der führenden Anbieter in Europa ist sie heute in über 20 Ländern vertreten. Mit ihrem internationalen Netzwerk sorgt die ERV dafür, dass ihre Kunden vor, während und nach einer Reise optimal betreut werden.
Die ERV ist der Spezialist für Reiseschutz der ERGO Versicherungsgruppe und gehört damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger.

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